Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kursbedingungen
Schwimmschule Schwimmstark · Stand: 28. Juli 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Kursbuchungen bei Adam Ismail Ackburally, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Schwimmschule Schwimmstark, Unter den Hecken 78, 41539 Dormagen (nachfolgend "Schwimmstark").
1.2 Kursort ist das Lehrschwimmbecken puddle one, Grosmanstraße 2, 50354 Hürth.
1.3 Vertragspartner ist die anmeldende sorgeberechtigte Person. Die Anmeldung minderjähriger Teilnehmer erfolgt ausschließlich durch eine sorgeberechtigte Person.
1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Schwimmstark ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1 Die Darstellung der Kurse auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.
2.2 Mit dem Absenden des Anmeldeformulars gibt der Kunde ein verbindliches, auf Zahlung gerichtetes Angebot auf Abschluss eines Kursvertrags ab.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit der Platzbestätigung durch Schwimmstark in Textform zustande. Diese erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Anmeldung. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Platzbestätigung dar.
2.4 Vor Zugang der Platzbestätigung besteht kein Anspruch auf einen Kursplatz. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die verfügbaren Plätze, entscheidet der Eingang der Anmeldung.
3. Kursgebühren, Fälligkeit und Zahlung
3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website ausgewiesenen Preise. Sie sind Endpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
3.2 Die Kursgebühr ist innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Platzbestätigung vollständig zu zahlen, spätestens jedoch bis zum Tag vor Kursbeginn.
3.3 Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder über die jeweils angebotenen elektronischen Zahlungsdienste. Es entstehen keine zusätzlichen Entgelte für den Kunden.
3.4 Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, ist Schwimmstark berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Platz anderweitig zu vergeben. Schwimmstark wird vor dem Rücktritt einmalig in Textform erinnern.
3.5 Der Kursplatz ist personengebunden und gilt für den gebuchten Kurs im gebuchten Kursblock.
4. Mindestteilnehmerzahl und Kursabsage
4.1 Jeder Kurs setzt eine Mindestteilnehmerzahl von vier Kindern voraus.
4.2 Wird diese bis sieben Tage vor dem ersten Kurstermin nicht erreicht, kann Schwimmstark den Kurs absagen. Der Kunde erhält nach seiner Wahl die vollständige Erstattung bereits gezahlter Beträge oder einen Platz in einem vergleichbaren Kurs. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
5. Rücktritt des Kunden vor Kursbeginn
5.1 Der Kunde kann bis 14 Tage vor dem ersten Kurstermin kostenfrei in Textform zurücktreten.
5.2 Bei einem späteren Rücktritt bis zum Tag vor dem ersten Kurstermin werden 50 Prozent der Kursgebühr als pauschalierter Schadensersatz fällig.
5.3 Ab dem ersten Kurstermin ist eine Erstattung ausgeschlossen.
5.4 Wird der Platz nachbesetzt, reduziert sich der Betrag nach Ziffer 5.2 auf eine Bearbeitungspauschale von 15 Euro.
5.5 Der Kunde kann jederzeit und kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die Kursvoraussetzungen erfüllt.
5.6 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Schwimmstark bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5.7 Das gesetzliche Widerrufsrecht (Ziffer 13) bleibt von dieser Regelung unberührt.
6. Versäumte Einheiten und Nachholtermin
6.1 Kurseinheiten, an denen ein Teilnehmer nicht teilnimmt, verfallen grundsätzlich ohne Anspruch auf Erstattung oder Nachholung.
6.2 Nachholtermin: Je Teilnehmer und Kursblock kann eine versäumte Einheit kostenfrei nachgeholt werden. Voraussetzung ist, dass die Abmeldung spätestens zwei Stunden vor Beginn der betreffenden Einheit in Textform oder per Nachricht eingeht. Die Nachholung erfolgt an einem der gesondert ausgewiesenen Nachholtermine nach Verfügbarkeit und nach Zuweisung durch Schwimmstark. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht.
6.3 Härtefall: Versäumt ein Teilnehmer krankheitsbedingt drei oder mehr Einheiten eines Kursblocks und wird dies durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen, erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe von 50 Prozent der Kursgebühr, einlösbar für einen Folgekurs innerhalb von zwölf Monaten.
7. Ausfall von Kurseinheiten
7.1 Kann eine Einheit aus Gründen ausfallen, die Schwimmstark nicht zu vertreten hat – insbesondere technische Störungen des Bades, behördliche Anordnungen oder höhere Gewalt –, bietet Schwimmstark vorrangig einen Ersatztermin an.
7.2 Kommt ein Ersatztermin nicht zustande, wird die auf die ausgefallene Einheit entfallende anteilige Kursgebühr erstattet.
7.3 Schwimmstark kann die Kursleitung wechseln, sofern die Qualifikation der Ersatzkraft gleichwertig ist.
8. Pflichten der sorgeberechtigten Person, Aufsicht
8.1 Während der gesamten Kurseinheit bleibt eine sorgeberechtigte oder von ihr beauftragte volljährige Person im Wartebereich des Bades anwesend.
8.2 Die Aufsichtspflicht vor und nach der Kurseinheit sowie in Umkleide-, Dusch- und Sanitärbereichen liegt bei der sorgeberechtigten Person. Während der Einheit im Wasser übernimmt die Kursleitung die Aufsicht über die Teilnehmer.
8.3 Gesundheitliche Einschränkungen, die für die Teilnahme am Schwimmunterricht bedeutsam sein können, sind vor Kursbeginn unaufgefordert in Textform mitzuteilen. Dazu zählen insbesondere Anfallsleiden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen der Ohren, Hauterkrankungen sowie ausgeprägte Ängste vor Wasser.
8.4 Bei ansteckenden Erkrankungen, offenen oder nässenden Wunden sowie innerhalb von 48 Stunden nach Durchfall oder Erbrechen ist die Teilnahme ausgeschlossen.
8.5 Die Badeordnung des Betreibers ist einzuhalten. Anweisungen der Kursleitung und des Badpersonals ist Folge zu leisten.
8.6 Schwimmstark kann Teilnehmer von einer Einheit ausschließen, wenn dies zum Schutz des Teilnehmers oder der Gruppe erforderlich ist. Ein Erstattungsanspruch entsteht dadurch nicht.
9. Haftung
9.1 Schwimmstark haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Schwimmstark nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
9.4 Für mitgebrachte Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
9.5 Für den ordnungsgemäßen Zustand und den sicheren Betrieb des Bades einschließlich der Wasserqualität ist der Betreiber des Bades verantwortlich.
10. Foto- und Videoaufnahmen
10.1 Aufnahmen von Teilnehmern werden ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen und schriftlichen Einwilligung der sorgeberechtigten Person angefertigt und verwendet.
10.2 Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
10.3 Die Erteilung der Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs.
11. Lernziele und Schwimmabzeichen
11.1 Kurse vermitteln Fähigkeiten; ein bestimmter Lernerfolg wird nicht geschuldet.
11.2 Der Erwerb eines Schwimmabzeichens hängt vom individuellen Leistungsstand ab. Ein Anspruch auf Abnahme oder Bestehen besteht nicht.
11.3 Aufgrund der Wassertiefe am Kursort können dort keine Abzeichen abgenommen werden, deren Prüfungsleistungen ein tieferes Becken voraussetzen.
12. Änderungen von Terminen und Zeiten
12.1 Schwimmstark kann Kurszeiten aus organisatorischen Gründen in geringem Umfang anpassen. Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig in Textform mitgeteilt; in diesem Fall kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen kostenfrei zurücktreten.
13. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die auf der Website abrufbar und Bestandteil der Platzbestätigung ist.
14. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung auf der Website.
15. Verbraucherstreitbeilegung
Schwimmstark ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Kunden bleiben unberührt.
16.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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