Die Anforderungen für das Seepferdchen
Die Seepferdchen-Prüfung hat drei Teile. So stehen sie in der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen:
- 1Sprung vom Beckenrand mit anschließendem 25 m Schwimmen in einer Schwimmart in Bauch- oder Rückenlage (Grobform, beim Schwimmen in Bauchlage erkennbar ins Wasser ausatmen)
- 2Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser (Schultertiefe bezogen auf das Kind)
- 3Kenntnis von Baderegeln
Eine bestimmte Schwimmart ist nicht vorgeschrieben. Dein Kind muss also nicht Brustschwimmen können, auch die Rückenlage ist erlaubt. „Grobform“ heißt: Die Schwimmart muss erkennbar sein, technisch perfekt muss sie noch nicht sein.